Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mag.a (FH) Elisabeth Pernitsch

AGBs Fassung von 1. März 2023
1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin (Mag.a (FH) Elisabeth Pernitsch) – im Folgenden Frau Pernitsch genannt – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin sind ungültig, es sei denn, diese werden von Frau Pernitsch ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/ oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Umfang des Beratungsauftrages und Stellvertretung
2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Bedarfsfall vertraglich vereinbart. Für alle von Frau Pernitsch veranstalteten Gruppenprogramme (online und offline) ist der Umfang der zu erbringenden Leistung auf der Rechnung, die vorab zu bezahlen ist, genau vermerkt.

2.2. Frau Pernitsch ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Frau Pernitsch selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/ der Auftraggeberin und Vollständigkeitserklärung
3.1. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin wird Frau Pernitsch auch über vorher durchgeführte und/ oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin sorgt dafür, dass Frau Pernitsch auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Frau Pernitsch bekannt werden.

3.4. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin sorgt dafür, dass seine/ ihre Mitarbeiter*innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Frau Pernitsch von dieser informiert werden.

 

4. Art der Leistungserbringung
4.1. Frau Pernitsch erbringt ihre Leistungen sowohl in Präsenz als auch online über Videokonferenzsysteme. Die Art der Leistungserbringung ist auf der Website von Frau Pernitsch (www.elisabethpernitsch.at) ersichtlich oder wird im Einzelfall vereinbart. Im Falle von Online-Angeboten erklären sich die Teilnehmer*innen mit der Nutzung von Videokonferenzsystemen einverstanden. Darüber hinaus erklären sich die Teilnehmer*innen mit der Aufzeichnung von Trainings oder Trainingssequenzen einverstanden. Jedenfalls gibt es von Seiten der Kund*innen kein Anrecht auf Videoaufzeichnung bei Abwesenheit.

4.2. Frau Pernitsch behält sich das Recht vor, Präsenzangebote in hybrider Form oder vollständig als Distance Learning durchzuführen. Dafür bedarf es aber wichtiger Gründe. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • Covid-19 Situation oder ähnliche pandemische Situationen,
  • Verhinderung/ Erkrankung von mehreren Teilnehmer*innen,
  • Stornierung der Seminarräumlichkeiten von Seiten der Location, wenn keine Ersatzlocation gefunden werden kann,
  • und Ähnliches mehr…

Jedenfalls hat eine Änderung der Durchführungsart keine Auswirkungen auf die Kosten des betreffenden Angebots.

 

5. Berichterstattung und Berichtspflicht bei Projektarbeiten
5.1. Frau Pernitsch verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter*innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin Bericht zu erstatten.

5.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber/ die Auftraggeberin in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3. Frau Pernitsch ist bei der Erbringung ihrer Leistung bzw. bei der Erstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums & Freigabe von Bildrechten
6.1. Die Urheberrechte an den von Frau Pernitsch und ihren Mitarbeiter*innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke – sowohl digital als auch analog – (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Workbooks, Skripten, Handouts, Arbeitsunterlagen, Checklisten, u.Ä.m.) verbleiben bei Frau Pernitsch. Sie dürfen vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Frau Pernitsch zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung bzw. Verbreitung des Werkes eine Haftung von Frau Pernitsch – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2. Der Verstoß des Auftraggebers/ der Auftraggeberin gegen diese Bestimmungen berechtigt Frau Pernitsch zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/ oder Schadenersatz.

6.3. Die Teilnehmer*innen von Veranstaltungen (online und offline), bei denen Frau Pernitsch als Veranstalterin auftritt, erklären sich einverstanden, dass Bild- und/ oder Videomaterial aufgenommen und veröffentlich wird. Die Freigabe der Bilder und Videos erstreckt sich auf alle Werbematerialien und Werbekanäle (offline und online) von Frau Pernitsch. Insbesondere erstreckt sich die Bild- und Videofreigabe auf alle Drucksorten, alle Social-Media-Kanäle, Videoplattformen, Werbekampagnen (online und offline) und alle Websites von Frau Pernitsch. Eine Abgeltung ist dabei nicht vorgesehen. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf gilt für alle künftigen Veröffentlichungen, nicht jedoch für bereits erfolgte Veröffentlichungen.

 

7. Gewährleistung
7.1. Frau Pernitsch ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber/ die Auftraggeberin hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers/ der Auftraggeberin erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Haftung und Schadenersatz
8.1. Frau Pernitsch haftet dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Frau Pernitsch beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/ der Aufraggeberin können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Frau Pernitsch zurückzuführen ist.

8.4. Sofern Frau Pernitsch das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/ oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Frau Pernitsch diese Ansprüche an den Auftraggeber/ die Auftraggeberin ab. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1. Frau Pernitsch verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers/ der Auftraggeberin erhält.

9.2. Weiters verpflichtet sich Frau Pernitsch, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Mitarbeiter*innen und Klient*innen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3. Frau Pernitsch ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter*innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5. Frau Pernitsch ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin leistet Frau Pernitsch Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

10. Honorar und Zahlungsmodalitäten
10.1. Honorare von Frau Pernitsch sind grundsätzlich – außer es gelten andere schriftliche Vereinbarungen – sofort nach Rechnungslegung fällig. Bei Zahlungsverzug schickt Frau Pernitsch eine Mahnung auf der zusätzlich zum Honorar eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 brutto verrechnet wird. Ab dem Tag der Mahnung werden pro Tag 4% Verzugszinsen verrechnet. Bei Nichtzahlung nach Mahnung ist Frau Pernitsch berechtigt einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin oder ein Inkassobüro mit der außergerichtlichen Betreibung der offenen Forderung zu beauftragen bzw. die offene Forderung gerichtlich durchzusetzen.

10.2. Für beauftragte Team- bzw. Gruppensupervisionen/ -coachings und alle Einzeltermine – offline und online – erhält Frau Pernitsch nach Abschluss jedes Termins ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin und Frau Pernitsch.

10.3. Bei allen von Frau Pernitsch veranstalteten Gruppenangeboten – offline und online –ist das Honorar von Frau Pernitsch im Vorhinein fällig. Nur die vollständige Bezahlung des gebuchten Gruppenangebotes gilt als Zusicherung eines Fixplatzes. Ausnahme hierzu stellen ausschließlich im beidseitigen Einverständnis getroffene Ratenzahlungen. Sollte eine Ratenvereinbarung bestehen, so ist der/ die Inanspruchnehmende zur firstgerechten Einhaltung dieser Ratenvereinbarung verpflichtet. Die jeweilige Zahlungsvereinbarung wird einmalig auf der ordentlichen Rechnung von Frau Pernitsch bekanntgegeben. Frau Pernitsch behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung, die Zusammenarbeit sofort zu beenden. In diesem Fall wird der gesamte offene Restbetrag sofort fällig und die vereinbarte Ratenzahlung ist hinfällig.

10.4. Für beraterische Projektarbeiten gilt, dass Frau Pernitsch nach Vollendung des vereinbarten Werkes ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin und Frau Pernitsch erhält. Frau Pernitsch ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Frau Pernitsch fällig.

10.5. Frau Pernitsch wird eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Ausnahme hierzu stellt die umsatzsteuerfreie Verrechnung bei rechtmäßiger Umsatzsteuerbefreiung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin (z.B. Bildungseinrichtungen) dar.

10.6. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Frau Pernitsch vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu ersetzen. Über die Verrechnung von Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. wird jedenfalls vorab Übereinkommen erzielt.

10.7. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers/ der Auftraggeberin liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Frau Pernitsch, so behält Frau Pernitsch den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Ausgaben. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Ausgaben zu leisten. Die ersparten Ausgaben sind mit 25 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Frau Pernitsch bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Frau Pernitsch von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

11. Elektronische Rechnungslegung
11.1. Frau Pernitsch ist berechtigt, dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Frau Pernitsch ausdrücklich einverstanden.

 

12. Dauer des Vertrages
12.1. Der zwischen Frau Pernitsch und dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin abgeschlossene Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts bzw. des durchgeführten Mentorings/ Coachings/ Gruppenprogramms/ Trainings/ Supervision etc.

12.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

    • wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
    • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
    • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von Frau Pernitsch weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

    13. Ausfall
    13.1. Bei Krankheit, Verhinderung durch höhere Gewalt oder anderen Gründen, die für Frau Pernitsch bzw. die Referent*innen ein Erscheinen unmöglich machen, wird für die nicht durchgeführte Veranstaltung ein ehestmöglicher Ersatztermin bekanntgegeben. In jeden Fall obliegt die Veranstaltungsabsage Frau Pernitsch bzw. die Entscheidung darüber eine*n Ersatzreferent*in zu stellen oder die Art der Leistungserbringung kurzfristig zu ändern (Distance Learning oder Online Learning). Auch etwaige mit der Änderung der Leistungserbringung in Zusammenhang stehende inhaltliche Abweichungen obliegen in jedem Fall Frau Pernitsch.

    14. Stornoregelungen und Ausschluss von Veranstaltungen
    14.1. Einzeltermine können bis 17 Uhr am Vorabend des Termins kostenfrei storniert bzw. abgesagt werden. Es gilt zu beachten, dass dies nur gilt, wenn der Vorabend des entsprechenden Termins auf einen Werktag fällt, also kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. In solchen Fällen ist die Stornierung des Termins bis 17 Uhr des letzten Werktages vor dem betreffenden Termin vorzunehmen. Einzeltermine, die nach 17 Uhr des Vorabends abgesagt werden bzw. Absagen, die an einem Wochenende oder Feiertag für den nächsten Werktag erfolgen, müssen zu 100% verrechnet werden, da in diesen Fällen keine Möglichkeit einer Nachbesetzung des Termins besteht.

    14.2. Online-Workshops (halb-, ein- oder mehrtägig) können bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bei vorzeitigem Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn werden 30% der Kosten als Stornogebühr einbehalten. Bei vorzeitigem Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn werden 50% der Kosten als Stornogebühr einbehalten. Bei Stornierungen, die danach erfolgen, werden 100% der Kosten einbehalten. Beim Stellen einer geeigneten Ersatzteilnehmerin, die das jeweilige Gruppenprogramm bucht und bezahlt, fallen keine Stornokosten an. Über die Eignung entscheidet Frau Pernitsch.

    14.3. Für mehrwöchige bzw. mehrmonatige Online-Gruppenprogramme gelten folgende Regelungen: Bei vorzeitigem Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn des Online-Programmes fallen keine Kosten an. Bei vorzeitigem Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn werden 50% der Kosten als Stornogebühr einbehalten. Bei Stornierungen, die danach erfolgen, werden 100% der Kosten einbehalten. Beim Stellen einer geeigneten Ersatzteilnehmerin, die das jeweilige Gruppenprogramm bucht und bezahlt, fallen keine Stornokosten an. Über die Eignung entscheidet Frau Pernitsch.

    14.4. Für alle Angebote, die in angemieteten Locations veranstaltet werden, gelten eigene Stornoregelungen, die sich an den Stornobedingungen der jeweiligen Location orientieren, in welcher die jeweilige Veranstaltung durchgeführt wird. Die für diese Angebote geltenden Stornoregelungen sind auf der Website auf den entsprechenden Angebotsseiten zu finden.

    14.5. Frau Pernitsch behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer*innen von Gruppenangeboten auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn die jeweilige Veranstaltung bereits begonnen hat. Zu einem Ausschluss von einer Veranstaltung kann insbesondere folgendes Verhalten führen:

          • Respektloses Verhalten gegenüber Frau Pernitsch, ihren Vertragspartner*innen (insbes. Referent*innen und Betreiber*innen von Seminarlocations), der Gruppe und/ oder einzelnen Teilnehmer*innen.
          • Verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit von Frau Pernitsch, ihrer Vertragspartner*innen (insbes. Referent*innen und Betreiber*innen von Seminarlocations), der Gruppe und/ oder einzelner Teilnehmer*innen negativ beeinflusst.
          • Verhalten, dass dem Ansehen von Frau Pernitsch und/ oder ihren Vertragspartner*innen (insbes. Referent*innen und Betreiber*innen von Seminarlocations) schadet.

    Die Einschätzung über das Ausmaß der Respektlosigkeit, der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und dem schädlichen Verhalten obliegt Frau Pernitsch und ihren Vertragspartner*innen (insbes. Referent*innen und Betreiber*innen von Seminarlocations). Im Falle einer Ausschließung werden die fehlenden Inhalte im Rahmen eines Einzeltermins nachgeholt, sofern dies in beiderseitigem Einverständnis möglich ist. Eine Rückzahlung der Kosten für das gebuchte Angebot ist im Ausschließungsfall grundsätzlich nicht möglich.

    15. Schlussbestimmungen
    15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

    15.2. Änderungen dieser AGB oder eines bestehenden Vertrages bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

    15.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Frau Pernitsch. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Frau Pernitsch zuständig.

    (1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator*innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren*innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

    (2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater*innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.